Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
Gainback, Inhaber Lorenz Wolf, Falkenstein 16 a, 97499 Donnersdorf, im Folgenden Gainback genannt, betreibt unter dem Namen „Gainback“ eine kostenlose Applikation (fortan: App), mit dem Ziel, dass Nutzer:innen Werbung für Unternehmer:innen, z. B. für Restaurants, Hotels oder Veranstaltungen (im Folgenden „Betrieb“ genannt) über ihre Instagram-Stories betreiben. Nutzer:innen können dabei Fotos oder Videos von ihrem Besuch über Gainback in ihrer Instagram-Story teilen und erhalten dafür einen von dem Betrieb gewählten Prozentsatz des Rechnungsbetrages als Cashback.

§ 1 Geltungsbereich, Änderung  

1.     Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Gainback und dem jeweiligen Betrieb im Zusammenhang mit der oben bezeichneten App und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen des Betriebs werden nicht anerkannt, es sei denn, Gainback hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.  

2.     Sie gelten gegenüber Unternehmer:innen. Unternehmer:in im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Nutzung der App im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3.     Gainback behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Gainback wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Nutzungsbedingungen den Betrieb davon unterrichten und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Betriebs zu den geänderten Nutzungsbedingungen, ist Gainback dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Nutzungsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

4.     Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Nutzungsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Nutzungsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, soweit es sich bei dem Betrieb um eine Unternehmer:in handelt. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

5.     Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:a)    individuelle Vereinbarungenb)    diese Nutzungsbedingungenc)     die gesetzlichen Regelungen.  

§ 2 Vertragsschluss, Laufzeit

1.     Ein Vertragsschluss des Betriebes mit Gainback zu Werbezwecken kommt wie folgt zustande: Der Betrieb legt über https://register.gainback.app ein Konto für Unternehmer:innen an und erstellt ein Unternehmensprofil [H1]  mit allen wichtigen Informationen, inklusive des gewählten „Gainback-Prozentsatzes“.  

2.     Gainback beginnt mit der vereinbarten Leistung mit Anlegen des Unternehmensprofils. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem Gainback unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung des Betriebes i. S. d. § 6 dieser Nutzungsbedingungen gegeben.

3.     Der Vertrag endet, wenn der Betrieb die Löschung des Unternehmensprofils beantragt [MOU2] .

4.     Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrags liegt für Gainback insbesondere dann vor, wenn der Betrieb die Verpflichtungen gemäß § 6 dieses Vertrags nachhaltig verletzt.

 § 3 Leistungen, Leistungsumfang, Leistungsort

1.     Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von Gainback zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im jeweiligen Appstore, auf der Webseite https://www.gainback.app vor Vertragsschluss und/oder den individuellen Vereinbarungen der Parteien. Gainback schuldet insbesondere die Überlassung der jeweils in den Beschreibungen in dem Appstore oder auf der Webseite https://www.gainback.app vor Vertragsschluss näher bezeichneten App. Gainback stellt der Nutzer:in die vereinbarte App in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung auf mobilen Endgeräten kostenlos zur Verfügung.

 2.     Der Leistungsumfang beschränkt sich auf das zur Verfügung stellen der Plattform durch Gainback und die Auflistung des Unternehmensprofils in der App. Ob Nutzer:innen tatsächlich Stories für einen gelisteten Betrieb veröffentlichen, liegt nicht in Gainbacks Verantwortungsbereich. Insbesondere schuldet Gainback keine Mindestanzahl an veröffentlichten oder freigegebenen Stories durch Nutzer:innen.

3.     Gainback darf sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten der Hilfe Dritter bedienen.  

4.     Kommt Gainback mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Betrieb, der Unternehmer:in ist, nur dann zum Rücktritt vom Vertrag ermächtigt, wenn Gainback eine vom Betrieb gesetzte Nachfrist nicht einhält.

5.     Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von Gainback oder dem Sitz der Nutzer:in, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

 § 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

1.     Der Betrieb verpflichtet sich Gainback für die erfolgreiche Veröffentlichung von Werbung durch Nutzer:innen den „Gainback-Prozentsatz“ zu zahlen. Dieser Betrag wird dabei anhand des Rechnungsbetrages der Nutzer:in berechnet. Dabei besteht der „Gainback-Prozentsatz“ aus einer Provision für Gainback und dem Cashback-Prozentsatz für die werbende Nutzer:in.

2.     Die Provisionshöhen werden bei Einrichtung des Unternehmensprofils durch den Betrieb vereinbart.  

3.     Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift der vertraglich festgelegten Forderung auf dem Konto von Gainback ein. #

4.    Befindet sich der Betrieb zwei Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen zur Zahlung nach § 4 Absatz 1 dieser Nutzungsbedingungen nicht nach, ist Gainback dazu berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu beenden.

 § 5 Nutzerkonto und Sperrung

1.     Zur Inanspruchnahme der Leistungen von Gainback ist die Anlegung eines Nutzerkontos für den Betrieb verpflichtend.

2.     Nachdem die vom Betrieb eingegangenen Daten zur Registrierung des Nutzerkontos bei Gainback eingegangen sind, wird dem Betrieb zeitnah eine Bestätigung über den Erhalt der Registrierung an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

3.     Es darf nur ein Konto pro Betrieb angelegt werden.  

4.     Die Registrierung und die Anlegung des Nutzerkontos an sich sind für den Betrieb kostenlos.

5.     Bei Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Betrieb, hat Gainback das Recht das Nutzerkonto zu sperren. Auf § 6 Absatz 4 wird verwiesen.  

§ 6 Mitwirkungspflichten des Betriebs

1.     Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Pflichten des Betriebs ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite https://www.gainback.app/partner vor Vertragsschluss sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Nutzungsbedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Betrieb folgende Leistungen unentgeltlich:
a)    Der Betrieb ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Daten, Inhalte und weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber Gainback unverzüglich mitzuteilen.
b)    Der Betrieb ist verpflichtet, die von Gainback bereitgestellten Leistungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
c)     Der Betrieb ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der  Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von Gainback gegen, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, jugendschutzrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen.
d)    Der Betrieb ist selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche Zugangsdaten des Nutzerkontos streng geheim gehalten werden und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Sollten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugte Dritte Kenntnis über die Zugangsdaten verfügen, so ist Gainback hierüber unverzüglich zu unterrichten und soweit möglich, die Zugangsdaten zu ändern.
e)    Der Betrieb ist verpflichtet, regelmäßig ihre Einstellungen und Daten zu sichern, soweit diese Pflichten nach Art und Umfang des jeweiligen des Vertrages nicht bei Gainback liegen.
f)     Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist untersagt. Sie verpflichtet sich, ihre Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.  

2.     Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungs-pflicht des Betriebs, steht Gainback eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu, sofern den Betrieb ein Verschulden am entstandenen Mehraufwand trifft. Dem Betrieb steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Mehraufwand entstanden ist.

3.     Der Betrieb ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an Gainback überlassenen Daten, Bilder, Texte und sonstigen Inhalte für die vertraglich vereinbarten, von Gainback zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.  

4.     Verletzt der Betrieb die vorliegenden Bestimmungen, so kann Gainback ohne vorherige Ankündigung den Zugriff des Betriebs unverzüglich sperren sowie die dadurch betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für Gainback oder ihre Nutzer:innen erfolgt, so kann die Benachrichtigung erst nach der Sperrung erfolgen.  

5.     Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber Gainback geltend machen, wird Gainback den Betrieb hierüber unverzüglich informieren. Der Betrieb, der Unternehmer:in ist, verpflichtet sich, Gainback insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, Gainback bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Gainback kein Mitverschulden zur Last fällt.  

§ 7 Haftung / Gewährleistung

1.     Der Betrieb haftet dafür, dass die von Gainback erbrachten Leistungen für keine gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwendet oder entsprechende Daten insbesondere erstellt und/oder auf dem Server oder lokal gespeichert werden.  

2.     Gainback bietet die Leistungen nach Maßgabe der aktuellen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen an. Dem Betrieb ist bewusst, dass es hierbei zu Störungen und Beeinträchtigungen bei der Übertragung kommen kann. Gainback erbringt dabei die Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik und schuldet dabei die branchenübliche Sorgfalt.  

3.     Bei kostenlosen Diensten schuldet Gainback keine Mindestverfügbarkeiten für die Erreichbarkeit der App/Server. Für kostenpflichtige Dienste schuldet Gainback bei Unternehmer:innen eine Erreichbarkeit der Server von 98,5 % im Jahresmittel. Gainback haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass Gainback vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 1,5 % bei Unternehmer:innen eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Gainback liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.  

4.     Die Haftung von Gainback für Mängel an kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass Gainback gegenüber dem Betrieb einen Mangel im Zusammenhang mit den kostenlosen Diensten arglistig verschweigt. Der Betrieb hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch Gainback.  

5.     Für den Verlust von Daten haftet Gainback insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Betrieb unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von Gainback gehört.

6.     Gainback haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.     Für sonstige Schäden haftet Gainback nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

8.     Gainback überprüft Beiträge von werbenden Nutzer:innen vor der Freigabe für das Cashback-System, übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung für den Inhalt der von diesen Nutzer:innen veröffentlichten Instagram-Stories.

9.  Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

10.  Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Gainback.

11.  Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.  

§ 8 Nutzungsrechte

1.     Sämtliche Inhalte der App von Gainback sind urheberrechtlich geschützt.

2.     Der Betrieb räumt Gainback für den Fall, dass urheberrechtlich relevante Werke hochgeladen werden, ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb der App von Gainback, sowie zur Veröffentlichung/öffentlichen Zugänglichmachung auf Internetseiten und in allen sozialen Medien ein.  

3.     Der Betrieb ist verpflichtet sicherzustellen, dass die an Gainback überlassenen Daten, Bilder, Texte und sonstigen Inhalte für die vertraglich vereinbarten, von Gainback zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Der Betrieb stellt Gainback von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verletzung dieser Pflichten frei. Etwaige Regressansprüche des Betriebs sind ausgeschlossen. Gainback ist nicht verpflichtet, die Unternehmensprofile auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen.  

§ 9 Höhere Gewalt Gainback ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.  

§ 10 Schlussbestimmungen
1.     Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz von Gainback in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.
2.     Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.  
3.     Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.   Stand: 20.02.24